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Militärmuseum Full, 03. April 2011

Dieser Auftritt richtete sich nach dem Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition, Kapitel 6 (Aufbewahren, Tragen und Transportieren von Waffen und Munition, missbräuchliches Tragen gefährlicher Gegenstände), Artikel 27 (Waffentragen).

Keine Bewilligung brauchen dem Gesetz entsprechend gemäss Punkt b des genannten Artikels "Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Veranstaltungen, bei denen in Bezug auf historische Ereignisse Waffen getragen werden."



Zum Saisonbeginn des Militärmuseums Full scharte der Chef von R&G eine beseelte Gruppe von Reenactoren in reglementsgemässen Uniformen der Ordonnanz 1898 um sich. Im Stil einer Inspektion um das Jahr 1915 sollte der bevorstehende Sommerauftritt im Museum als Schweizer Truppen im Zeichen der Grenzbesetzung 1914-1918 vorbereitet werden.





Die Mannschaft war diesmal angehalten, den Tornister vorschriftsmässig komplett gepackt mitzubringen. Eine Auslegedordnung sollte die Ausrüstung präsentieren. Die Darstellung von R&G möchte weit über blosses uniformiertes Umherlaufen hinausgehen. Sie strebt danach ins historisch korrekte Detail zu gehen um die Vergangenheit zu beleben.





Naturgemäss ist die Messlatte hoch, wenn von jedem Teilnehmer ein komplett gepackter Tornister verlangt wird. Aber um eine Inspektion durchzuführen ist dies unumgänglich. Nur so kann sich das Publikum ein verlässliches Bild machen, und der inspizierende Vorgesetzte hat genügend Objekte die er wegen mangelhafter Politur rügen kann.





Zu den Feinheiten des soldatischen Alltags gehört eben auch das Packen des Tornisters. Dabei gilt es, den beschränkten Stauraum dem Reglement gemäss so zu nutzen, dass alles Platz in der relativ kleinen Fellkiste findet. Hier erläutert der Korporal das korrekte Zusammenlegen der Zeltplane 1901. Sie gehört laut Vorschrift unter den Deckel des Tornisters.





Ebenfalls Teil des Programms war die Soldatenschule. Dazu zählt auch die Kunst des kollektiven gleichförmigen Einherschreitens. Helvetisiert wurde der Gleichschritt in der Schweiz als Taktschritt gepflegt. Wie beim Ballett, dauert es eine Weile bis das ganze Ensemble harmoniert. Manchmal schwingt jemand seinen Arm anfangs zu kraftvoll, bis alles stimmt.





Ein wichtiges Element war gerade bei der von uns dargestellten Infanterie der Umgang mit der persönlichen Dienstwaffe; in diesem Fall das Infanteriegewehr 1911. Ein Darsteller der als Füsilier auftritt und vom Gewehr keine Ahnung hat ist unglaubwürdig. Hier wird gerade die für die Sicherheit wichtige Entladekontrolle vom Drillmeister durchgeführt.





Selbstverständlich hantiert R&G bei solchen Auftritten gewiss nicht mit scharfer Munition. Der ganze Drill an der Waffe wurde mit ungefährlichen Manipulierpatronen in rot markierten Ladern durchgeführt. Die grösste Gefahr besteht darin, dass sich jemand den Daumen im Verschluss einklemmt. Damit dies nicht vorkommt, wird penibel nach Reglement geübt.





Der Auftritt zeigte, dass R&G auf dem Gebiet der Ordonnanz 1898 sehr weit fortgeschritten ist. Die vollständig ausgerüsteten Leute können bis hinunter zu Gamellendeckel und Feldflasche ein glaubwürdiges Bild von der Schweizer Milizarmee vermitteln, wie sie vor rund 100 Jahren existierte. Ganz ohne Grössenwahn - dieses Niveau ist zu dieser Epoche national einzigartig!



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