kokarde
zurueck
Rekonstruktion Biwak Sonderbundskrieg 1847

Dieser Auftritt richtete sich nach dem Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition, Kapitel 6 (Aufbewahren, Tragen und Transportieren von Waffen und Munition, missbräuchliches Tragen gefährlicher Gegenstände), Artikel 27 (Waffentragen).

Keine Bewilligung brauchen dem Gesetz entsprechend gemäss Punkt b des genannten Artikels "Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Veranstaltungen, bei denen in Bezug auf historische Ereignisse Waffen getragen werden."



Auf der Batterie auf den Bruderholz in Basel präsentierte eine Zeitstrasse am 24./25.09. 2011 einen Querschnitt durch die Geschichtsdarstellung von den Römern bis ins 19. Jahrhundert R&G präsentierte dabei sein Projekt zu den Schweizer Ordonnanzuniformen 1843/52. Wir stellten Eidgenössische Truppen aus der Zeit um den Sonderbundskrieg 1847/48 dar.





Da unser Obmann mit der Organisation des Events Zeitstrasse gebunden war, mussten wir ohne ihn auskommen. Doch er war sets bei gegenwärtig, denn unser Biwakmaterial kam aus seinem Fundus. Vor schöner Kulisse konnten wir unser Thema in der eheamligen Artillerieschanze von 1815 auf dem Bruderholz dem Publikum näherbringen.





Der Vizeobmann tat was er am besten kann - Kleinkram ausbreiten und darüber erzählen. Um den Publikum das Faible der Zeit zu vermitteln, tischte er nebst militärischem Tornisterinhalt auch Kleingeld, Zeitungen, Briefe und Fotos (Daguerrotypien) so wie Taschenbücher (Schiller und Hebel) die noch in Taschen passten auf.





Im Zelt wurde ein authentisches Strohlager bereitet, wie man es von diversen Darstellungen aus dem Sonderbundkrieg kennt. Das bemerkenswert bequeme und warme "Bett" wurde auch genutzt, denn vier Fünftel der Truppe hatten eine echte Erkältung und zwei Mann quälten sich mit Fieber. Das brachte die Impression eines Feldzugs im November glaubhaft rüber.





Um die Mannschaft mit den Verhältnissen der Zeit vertraut zu machen, liest der Trüllmeister aus dem Dienstreglement von 1847 für Eidgenössische Truppen vor. Da wir uns mit der Thematik befasst hatten, war uns auch klar wie oft entsprechende Vorschriften im Sonderbundskrieg missachtet wurden, und lebten dem (in Massen) auch nach.





Unser Trüppchen trat an der Zeitstrasse als vermutlich einzige Gruppe mit echten historischen Feuerwaffen (Infanteriegewehre 1817/42 und 1842) auf. Um die wertvollen Originalstücke zu schonen, schossen wir auch nicht Feuer und Pulverdampf mit ihnen. Dafür wurde der reglementarische Umgang (hier das Laden) geübt und vorexerziert.





Einen Manövereinsatz gab es, als unser Tagsatzungskontingent (Truppen vierer verschiedener Kantone darstellend) der Bündner Gebirgsartillerie Batterie 26 als Artilleriebedeckung epocheübergreifend zur Seite stand. Während unsere Infanterie die Zeit vor der Bundesarmee von 1852 repräsentierte, stellte die Artilleriegruppe die Zeit der Ordonnanz 1861 dar.





Die Verpflegung lag bei diesem Auftritt in den Händen des verständnisvollen Familienanhangs, der an beiden Tagen warmes Essen ins Biwak brachte. Die überwiegend kränkelnden Herren mussten die Mahlzeit nur noch aus ihren Esskesselchen zu sich nehmen und nicht erst selber kochen. Hinten hängt übrigens ein orginaler Füsilierfrack von 1847.





Unserer Gruppe fehlt zwar noch einiges an Material fehlt um die Darstellung dieser Ordonnanz zu perfektionieren. Dennoch kam zeitweise ein Hauch von 1847-Gefühl auf, und liess ein etwas von einer Zeit ahnen, als viele Leute auswanderten um Armut und Hunger zu entkommen (damals ging die Kartoffelfäule um) und die Nation sich in einem Bürgerkrieg spaltete.



Die Fechtübungen unseres Waadtländischen Zugugs mit dem Trüllmeister zogen mehrfach staunendes Publikum an. Beide Fechter waren umsichtig genug die Klingen so zu kreuzen, dass keinem ein Ohr oder eine Nasenspitze abhanden kam. Der Rest der Truppe applaudierte vom Strohlager aus und ergötzte sich am olympischen Unterhaltungsprogramm.



zurück