COLLECTIO THURGOVIA
Projekt zur kantonalen Miliz 1804 - 1852
Bildbalken Reproduktion

Reproduktion

Ärmelweste Ordonnanz 1817/42

Ärmelweste für Füsiliere, Ordonnanz 1842

Als vereinfachte kleine Uniform trug der Füsilier die Ärmelweste. Diese wurde zumeist bei Übungen im Quartier, wie beim Exerzieren und Schiessen getragen. Da im Thurgau die Pflicht zur Selbstausrüstung galt, unterschieden sich diese Ärmelwesten untereinander, je nach Finanzkraft des Soldaten, des Schneiders, und des eingekauften Tuchs. Landwehrsoldaten und Angehörige der Reserve hatten meist nur die Ärmelweste und den Tschako als Uniform.

Dieser Reproduktion orientiert sich an der spezifischen Fachliteratur, welche dem Thurgauer Milizsoldaten eine grautuchene Ärmelweste zuschreibt. Der Schnitt ist der eidgenössischen Ärmelweste von 1852 entnommen.
Die Achselklappen sind in vereinfachter Form an diejenigen des Uniformrocks der grossen Uniform von 1842 angelehnt. Die Vorstösse sind in der dunkelblauen Farbe des Uniformrocks ausgeführt.
Als Gradabzeichen sind die rot umrahmten Streifen eines Korporals nach eidgenössischer Ordonnanz aufgebracht. Diese Abzeichen wurden ab 1848 für die kantonalen Verbände übernommen.

Ein historisches Vorbild als Musterstück liegt leider nicht vor. Diese Ärmelwesten wurden mit hoher Wahrscheinlichkeit nach dem Ausscheiden aus der Dienstpflicht bei der täglichen Arbeit aufgetragen.