Frater |
Soldat der Sanität, in den späteren Reglementen um 1891 auch Krankenwärter genannt |
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Vollständige Bekleidung für Angehörige des Auszugs. Diese besteht aus Uniformrock in Farbe der Truppengattung, einer ebensolchen wollenen Hose und einer aus Leinen, dem Kaput, der Ärmelweste, Tschako und Quartiermütze. |
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Militärischer Mantel aus Wolle, dessen Bezeichnung aus dem französischen Capot, einem Kaputzenmantel übernommen wurde. |
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Teilweise Bekleidung für Angehörige der Landwehr und Reserve. Hierzu gehört nur die Ärmelweste, ein paar Leinenhosen und der Tschako nebst Quartiermütze. |
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Masseinheiten |
Längenmasse:
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Militärorganisation |
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Anordnung (franz. Ordonnance) für militärische Belange. Meist ist das Jahr der Anordnung für die Bezeichnung der Ordonnanz massgeblich (z.B. Eidgenössiche Ordonnanz 1852), wobei die Umsetzung zuweilen länger dauerte |
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Der Wehrpflichtige hatte ab 1804 seine Uniformierung
selbst und auf eigene Kosten anzuschaffen. Verpflegungs- und
Soldanspruch bestanden noch nicht. Erst mit der Zeit und im
Rahmen der angestrebten Gleichförmikeit der Uniformen,
wurden Teile der Ausrüstung durch das Zeughaus abgegeben. |
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Die Pflicht zur
Selbstbewaffnung, was den Kanton finanziell durchaus entlastete, war
auch im Thurgau ab 1804 die Regel. Erst nach dem Anschaffen
von einem "zweilötigen Gewehr mit eisernem Ladestock" hatte
der Dienstpflichtige die Bedingungen zur Eheschliessung
erfüllt. |
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Tschako aus Filz und Leder, in konischer, nach oben geweiteter Form |
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Militärischer Verband, gebildet aus den
dienstpflichtigen Einwohnern des Kantons Thurgau. Die
Gründung geht auf das Militärorganisationsgesetz aus dem
Jahre 1804 zurück. Im
Gegensatz zum stehenden Heer, waren die Einheiten nach dem
Milizsystem
nur während einer kommandierten Dauer für Ausbildung oder
Aktivdienst aufgeboten. |
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Tschako aus Filz und Leder, in konischer, nach oben verengter Form |
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