COLLECTIO THURGOVIA
Projekt zur kantonalen Miliz 1804 - 1852
Bildbalken Uniform

Uniform

Einleitung

Militärische Kleidungsstücke sind ein Mischung von Funktion und zeitgenössischem Geschmack. Dies gilt auch für die Bekleidung der Thurgauer Milizen. Diese stand sowohl unter dem Einfluss der benachbarten Kantone in Schnitt und Farbe, als auch vorhandener Bestände von Heimgekehrten aus fremden Diensten.

Trotz des Strebens der eidgenössischen Tagsatzung nach einheitlicher Bekleidung, waren im Thurgau bereits 1804 kantonale Uniformen eingeführt. Gerade der Umstand, dass nicht frühere Lagerware die Grundlage der neu geschaffenen Miliz bilden konnten, verursachte bei Behörden lange Zeit Verdruss und führten zu entsprechenden Vorschriften.

Historische Handwerksverordnung

Es entschloss sich der Kriegsrat des Kantons Thurgau am 1. Oktober 1829, zu weiteren Schritten hinsichtlich des Bestrebens nach Gleichförmigkeit der Uniformen. Dies auch mit der Absicht, dem Wehrpflichtigen wegen der Selbstausrüstung unnötige Ausgaben für falsche Kleidung zu ersparen.

Das Uniformstück durfte nur bei den durch die Zeughausverwaltung patentierten Handwerkern geschneidert werden. Strenge Auflagen herrschten besonders bei den verwendeten Stoffen. Da der Wehrpflichtige diesen selbst und deshalb meist kostenbewusst auf dem damals für Wollstiffe reichlich vorhandenen Markt angeschafft hatte, haftete der Schneider, wenn er falschen oder vom vorgegebenen Musterstück abweichenden Stoff verarbeitete.

Der historische Wortlaut für den Stoff der Ärmelwesten, nach der sich der Handwerker zu richten hatte, lautet für den heutigen Sprachgebrauch ungewohnt: „Die grauen Tücher nämlich, sollen auf stark halbdunkel gehalten, und weiss mit schwarz, nicht aber, oder nur sehr wenig, mit blau mellirt seyn“.

Die Kaputmäntel von Infanterie und Train wurden jedoch nicht beim Schneider, sondern gegen Hinterlegen eines Depotbetrags von fünf Gulden, beim Zeughaus bezogen. Unterstützungsbedürftige Wehrpflichtige durften auf Beiträge durch die Gemeinde hoffen.