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Ordonnanzen bis 1852



Frack eines Füsiliers

Der Frack der Ordonnanz 1852 (1) entsprach weitgehend dem französischen Vorbild und war ein unangenehmes Kleidungsstück. Im Sommer verschmachtete man darin beinahe, gegen Kälte schützte er auch kaum und er engte die Bewegungsfreiheit ein.
Im Gegensatz zu Jägern und Voltigeurs des Bataillons, hatten die Füsiliere der Zentrumskompagnien keine Epaulettenhalter an den Fräcke. Ihnen standen nur schmucklose Schulterklappen zu. Das Detailbild (2) zeigt einen aufgenähten Stern auf einem Frackschwanz - das Abzeichen der Infanterie der Zentrumskompagnien eines Bataillons.



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